Oldtimerbewertung
Oldtimerbewertung
Als unabhängiger Sachverständiger bewerte ich den Zustand und den Wert deines wertvollen Fahrzeugs anhand objektiver Kriterien und lege eine Gesamtzustandsnote fest.
Ich habe mich auf die Bewertung von Old- und Youngtimern sowie exotischen Fahrzeugen spezialisiert. Als unabhängiger Sachverständiger bewerte ich den Zustand und den Wert deines wertvollen Fahrzeugs anhand objektiver Kriterien und lege eine Gesamtzustandsnote fest.
Diese Gesamtbewertung setzt sich aus bis zu 11 Einzelnoten der verschiedenen Baugruppen zusammen, die unterschiedlich gewichtet werden. Die Baugruppen sind wie folgt unterteilt:
- Karosserie außen
- Lackierung
- Chrom- und Zierteile, Verglasung mit Dichtung, Spiegel
- Elektrik
- Karosserie innen, Fahrgastraum, Kofferraum, Laderaum
- Unterboden
- Motor
- Getriebe / Hinterachse
- Fahrwerk
- Bremsanlage
- Cabrioverdeck (falls zutreffend)
Die ermittelte Gesamtzustandsnote bestimmt den entsprechenden Wert des Fahrzeugs. In Abstimmung mit dir lege ich entweder den Marktwert oder den Wiederbeschaffungswert fest und dokumentiere diesen.
Bewertungsarten
Kurzbewertung
Die Kurzbewertung ist eine grobe äußerliche Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs. Dabei werden folgende Punkte geprüft:
- Optische Originalität
- Übereinstimmung der Fahrgestellnummer mit den vorgelegten Papieren
- Einstufung in eine Gesamtzustandsnote
- Ermittlung des Fahrzeugwertes
Diese Bewertung dient nur zur Versicherungseinstufung und ist keine Grundlage für Kauf oder Verkauf. Die technische Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs wird überprüft (z. B. Anfahrt zum Termin auf eigener Achse oder kurze Fahrprobe mit dem Besitzer). Der Besitzer informiert den Sachverständigen über bekannte Mängel und relevante Informationen. Eine Hebebühneninspektion ist nicht inbegriffen.
Zeitaufwand: ca. 1 Stunde
Erweiterte Kurzbewertung
Die erweiterte Kurzbewertung umfasst die gleichen Schritte wie die Kurzbewertung. Zusätzlich sind enthalten:
- Beschreibung von speziellen Anbauteilen, Umbauten oder Restaurationsmaßnahmen
- Erweiterte Dokumentation mit Bildern
Eine Besichtigung des Fahrzeugs auf einer Hebebühne ist möglich.
Zeitaufwand: ca. 1 Stunde
Ausführliche Bewertung
Die ausführliche Bewertung beinhaltet eine intensive Begutachtung des Fahrzeugs. Dabei werden alle Baugruppen, einschließlich des Unterbodens, gründlich geprüft (ohne Zerlegung). Mängel wie Lackschäden, Defekte im Innenraum, Undichtigkeiten am Antriebsstrang oder Spiel in der Achse werden aufgeführt und fließen in die Bewertung ein. Eine Probefahrt ist ebenfalls Teil der Bewertung.
Die schriftliche Ausarbeitung umfasst:
- Beschreibungen der einzelnen Baugruppen
- Dokumentation der Fahrzeughistorie (soweit bekannt)
- Modellhistorie
- Restaurationsberichte
- Umfangreiche Bilddokumentation mit Detailaufnahmen
Auf Wunsch sind eine Auflistung der Lackschichtstärken der einzelnen Bauteile sowie eine Hohlraumprüfung gegen Mehrkosten durchführbar.
Zeitaufwand: ca. 2 bis 2,5 Stunden
Die Zustandsnoten von Classic Data
Die Zustandsnoten von Classic Data haben sich als Standard in der Oldtimerszene etabliert. Sie dienen als Grundlage für veröffentlichte Werte in der Fachpresse, werden im Handel anerkannt und ermöglichen eine präzise Versicherungseinstufung.
Zustand 1
Makelloser Zustand:
- Keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an Technik und Optik
- Perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug
- Zustand wie neu (oder besser*)
Ein Fahrzeug, das selbst bei genauer Prüfung keine Mängel aufweist. Die Bewertung basiert auf dem ursprünglichen Neuwagenzustand des Herstellers.
Zustand 2
Guter Zustand:
- Mängelfrei mit leichten Gebrauchsspuren
- Entweder seltener, guter Originalzustand oder fachgerecht restauriert
- Technisch und optisch einwandfrei
Geringe Gebrauchsspuren spiegeln sich in der nachvollziehbaren Gesamtlaufleistung oder Laufleistung nach der Restaurierung wider.
Zustand 3
Gebrauchter Zustand:
- Voll fahrbereit und verkehrssicher
- Keine größeren technischen oder optischen Mängel
- Keine Durchrostungen
Erkennbare Gebrauchsspuren und kleinere Mängel sind typisch, beeinflussen jedoch nicht die Fahrbereitschaft.
Zustand 4
Verbrauchter Zustand:
- Nur eingeschränkt fahrbereit
- Sofortige Arbeiten erforderlich, um die Verkehrssicherheit gemäß § 29 StVZO wiederherzustellen
- Leichtere bis mittlere Durchrostungen
Deutliche Verschleißspuren und diverse Mängel sind sichtbar, auch aus der Entfernung.
Zustand 5
Restaurierungsbedürftiger Zustand:
- Mangelhafter, nicht fahrbereiter Gesamtzustand
- Umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen notwendig
- Fahrzeug möglicherweise unvollständig
Ein Fahrzeug mit deutlichen Mängeln und/oder Fehlteilen, das oft nur noch als Teileträger dient.
*Durch moderne Techniken (z. B. computergestützte Messtechniken, fortschrittlicher Korrosionsschutz) kann ein restauriertes Fahrzeug den ursprünglichen Neuzustand übertreffen.
Fazit
Zustand, Originalität und Historie des Fahrzeugs werden vom Sachverständigen unabhängig bewertet und fließen in die Wertfindung ein.
(Definition der Zustandsnoten © Classic Data Marktbeobachtung GmbH & Co KG)
Häufig gestellte Fragen
Wie verhalte ich mich in einem Haftpflichtschadenfall gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung?
Wann ist es notwendig selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen?
Reicht da nicht auch ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt?
Grundsätzlich sind die meisten Werkstätten in der Lage den entstandenen Schaden zu erkennen und somit den notwendigen Reparaturweg festzulegen. Sollte es sich um einen Vertragshändler der entsprechenden Fahrzeugmarke handeln, wird er in der Regel auch Zugriff auf alle nötigen Ersatzteilpreise sowie auf die entsprechenden Reparaturrichtzeiten haben. Problematisch wird es dann, wenn die beauftragte Reparaturwerkstatt nicht über entsprechende Kalkulationsmöglichkeiten verfügt.
Allerdings bezieht sich der entstandene Schadenersatzanspruch aus einem Kfz-Haftpflichtschaden nicht nur auf die notwendig gewordenen Reparaturkosten. Darüber hinaus besteht in vielen Fällen auch ein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung sowie unter Umständen auch ein Anspruch auf eine merkantile Wertminderung. Diese Positionen werden im Regelfall nicht berücksichtigt.
Gilt das auch für sogenannte Bagatellschäden?
Auch in diesen Fällen sollten Sie sich von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen beraten lassen. Zum einen entpuppen sich in vielen Fällen augenscheinlich geringe Schäden im Lauf einer genaueren Untersuchung umfangreicher als vermutet. Des Weiteren werden während einer Fahrzeugbesichtigung durch den Kfz-Sachverständigen neben der Feststellung des entstandenen Schadens auch eventuelle Beweise gesichert und entsprechend dokumentiert. Ob und inwieweit es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt ist für einen Laien nur schwer oder gar nicht zu beurteilen, so dass erst eine entsprechende Schadenkalkulation eine Aussage zur genauen Schadenhöhe zulässt.
Weiterhin können auch verhältnismäßig geringe Schäden, je nach Fahrzeugalter eine Ermittlung der Fahrzeugwerte, wie des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes, notwendig machen. Gerade bei älteren Fahrzeugen haben diese Werte einen großen Einfluss auf die spätere Regulierungssumme und sollten unabhängig ermittelt werden.
Entsprechend der jeweiligen Sachlage und der schadenrelevanten Zahlen wird durch den Kfz-Sachverständigen beurteilt welches Produkt zur Schadenregulierung benötigt wird und dementsprechend erstellt.
Was kostet ein Kfz-Sachverständigengutachten?
Wer trägt in einem Haftpflichtschadenfall die Kosten für ein Kfz-Schadengutachten?
Bei eindeutiger Schuldfrage die schadenregulierende Versicherung. Die Kosten für die Schadenfeststellung sind Bestandteil des Schadenersatzanspruches und müssen entsprechend erstattet werden.
Wie verhalte ich mich in einem Kaskoschadenfall?
Kann ich in einem Kaskoschadenfall selbst einen Sachverständigen meiner Wahl beauftragen?
Kann Ich mir die Werkstatt selbst aussuchen?
Sie haben das Recht die Werkstatt, in der Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten, selbst zu wählen. Da kommt es allerdings auf Ihr Fahrzeug und der Pflege ganz individuell an. Kommen Si auf mich zu und ich werde Ihnen alles erläutern.
Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung in eine sogenannte „Partnerwerkstatt der Versicherung“ leiten. Die Ihnen dort angebotenen, zum Teil kostenlosen, Leistungen haben letztendlich nur ein Ziel, die Kosten für die Versicherung gering zu halten und unter Umständen Ihre Ansprüche aus Ihrem entstandenen Schaden nicht oder nur teilweise auszugleichen.
Kann ich einen freien Sachverständigen beauftragen?
Zur Beweissicherung und zur Feststellung des gesamten Schadensumfangs steht Ihnen das Recht zu, einen freien Sachverständigen zu beauftragen. Das Gutachten dient Ihnen zur Beweissicherung, und es werden alle zur Schadensabwicklung erforderlichen Werte wie Schadenshöhe, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert ermittelt. Die Gutachterkosten sind grundsätzlich von der Versicherung des Schädigers zu tragen.
Es sei denn, der Schaden liegt unter 750,- Euro
Man spricht hier von der sogenannten Bagatellgrenze. Jedoch ist auch hier ein Kurzgutachten durchaus gängige Praxis.
Ist es ratsam einen Anwalt zu beauftragen?
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Ist die Haftung unklar oder es sind Personenschäden eingetreten, raten wir Ihnen in jedem Fall einen Anwalt einzuschalten.
Das Anwaltshonorar hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Falls Sie über keinen eigenen Verkehrsfachanwalt verfügen empfehlen wir Ihnen gerne einen unserer Partner.
Was ist bei einem Totalschaden zu beachten?
Übersteigen die vom Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem Totalschaden.
In diesem Fall können Sie Ihr Fahrzeug unter gewissen Bedingungen trotzdem reparieren lassen.
Eine Reparatur ist möglich, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten zzgl. Wertminderung gemäß Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges nicht mehr als 30 % übersteigen und Sie das Fahrzeug nach der Reparatur mindestens 6 Monate weiter nutzen. Lassen Sie Ihr Fahrzeug im Totalschadensfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges. Sie dürfen das verunfallte Fahrzeug dann zu dem Restwert veräußern, den der Sachverständige im Gutachten ermittelt hat.
Fordert Ihre Versicherung eines Kostenvoranschlag?
Sollte die Versicherung des Gegners auf einen Kostenvoranschlag bestehen, ist es jedoch ratsam, aus Beweissicherungsgründen, direkt ein Gutachten erstellen zu lassen.
Das offizielle Gutachten porträtiert noch weitaus mehr Aspekte, wie Beweissicherungsfotos, Wertminderung, Nutzungsausfall, Vor- und Altschäden, Reparaturausweitung etc. und ist auch vor Gericht verwertbar.
Eine weitere Möglichkeit liefert das sogenannte Kurzgutachten, welches unter der gesetzlich vorgeschriebenen Bagatellgrenze als gängige Form üblich ist. Auch hier wird alles bildlich festgehalten, um eine wahrheitsgetreue Aussage machen zu können. Die Vorgehensweise und Notwendigkeit der Methode evaluieren wir mit jedem Kunden individuell und nach Sachlage.
Infos zu selbstverschuldeten Kaskoschäden:
Im Regelfall kalkuliere ich einen Kaskoschaden nicht.
Das Gutachten wird stattdessen durch die eigene Versicherung erstellt, wozu ein Sachverständiger geschickt wird, der sich dieser Aufgabe annimmt.
Sind Sie auf sich allein gestellt?
Sollten Sie sich, im Falle des Wunsches nach einer Kaufberatung, allein gelassen fühlen, oder keinen Rechtsbeistand finden, helfe ich Ihnen auch gerne bei diesen Problemen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wie kann ich dir helfen?
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